Arbeitsvertrag prüfen: Checkliste vor der Unterschrift

Stand: 01.08.2026 · Lesezeit ca. 6 Minuten

Kurz gesagt: Vor der Unterschrift prüfst du die Kernpunkte — Tätigkeit, Gehalt, Arbeitszeit, Überstunden, Urlaub, Probezeit, Kündigungsfrist und eine mögliche Befristung — und gleichst sie mit dem ab, was mündlich zugesagt wurde. Kritische Klauseln (pauschale Überstunden, Rückzahlung von Fortbildungen, nachvertragliches Wettbewerbsverbot) liest du besonders genau. Was unklar ist, klärst oder verhandelst du vor der Unterschrift — danach gilt, was da steht.

Dieser Artikel gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung — bei belastenden Klauseln hilft Gewerkschaft oder Fachanwalt.

Checkliste: die Kernpunkte

PunktWorauf achten
TätigkeitKlare Aufgabenbeschreibung — nicht zu weit gefasst
GehaltHöhe, Zusammensetzung, Fälligkeit, Sonderzahlungen
Arbeitszeit / ÜberstundenUmfang; Pauschal-Abgeltung kritisch prüfen
UrlaubAnzahl der Tage (mind. gesetzlicher Anspruch)
ProbezeitDauer (höchstens 6 Monate) und Kündigungsfrist
KündigungsfristFür beide Seiten gleich; Abweichungen prüfen
BefristungGrund und Dauer; Schriftform vor Arbeitsbeginn
NebenklauselnWettbewerbsverbot, Verschwiegenheit, Rückzahlung, Versetzung

In 5 Schritten prüfen

  1. Vollständigkeit checken. Sind alle wesentlichen Bedingungen enthalten (Nachweisgesetz)? Fehlende Punkte nachfordern.
  2. Gegen die Zusage abgleichen. Stimmen Gehalt, Aufgaben, Arbeitszeit und Startdatum mit dem überein, was im Gespräch vereinbart wurde?
  3. Kritische Klauseln lesen. Pauschale Überstunden, Rückzahlung von Fortbildungskosten, nachvertragliches Wettbewerbsverbot (nur mit Karenzentschädigung wirksam) — hier genau hinsehen.
  4. Unklares klären und verhandeln. Frag nach, wo etwas offen ist. Vor der Unterschrift hast du die beste Verhandlungsposition.
  5. Im Zweifel prüfen lassen. Bei belastenden Klauseln Gewerkschaft oder Fachanwalt einbeziehen, bevor du unterschreibst.

Häufige Fehler

Häufige Fragen

Was muss im Arbeitsvertrag stehen?

Die wesentlichen Bedingungen (Nachweisgesetz): Parteien, Beginn/Ende, Tätigkeit, Arbeitsort, Arbeitszeit, Gehalt, Urlaub, Probezeit und Kündigungsfristen.

Ist eine Überstunden-Pauschale zulässig?

Pauschale „alles abgegolten"-Klauseln sind häufig unwirksam (zu unbestimmt). Zulässig sind meist nur transparente Regelungen mit begrenzter, klar benannter Stundenzahl.

Wie lange ist die Kündigungsfrist?

In der Probezeit meist zwei Wochen, danach gesetzlich vier Wochen zum 15. oder Monatsende — für beide Seiten gleich; Tarif- oder Arbeitsvertrag kann abweichen.

Sollte ich den Vertrag prüfen lassen?

Bei belastenden Klauseln (Wettbewerbsverbot, Rückzahlung, pauschale Überstunden) ja — durch Gewerkschaft oder Fachanwalt vor der Unterschrift.

Verwandte Themen

Erst das Angebot, dann der Vertrag

Bevor ein Arbeitsvertrag auf dem Tisch liegt, steht die Bewerbung. Mein-JobPilot findet passende Stellen und schreibt dein Anschreiben — auf deinen Lebenslauf und die Stelle zugeschnitten.

Kostenlos starten

← Zurück zum Ratgeber