Probezeit: Dauer, Kündigungsfrist und wie du sie meisterst

Stand: 01.08.2026 · Lesezeit ca. 5 Minuten

Kurz gesagt: Die Probezeit dauert in der Regel höchstens sechs Monate und dient beiden Seiten zum Kennenlernen. Es gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen. Bestehen tust du sie nicht nur durch Fachleistung, sondern auch durch schnelles Ankommen, geklärte Erwartungen und aktives Feedback. Wer sichtbar Ergebnisse liefert und sich ins Team integriert, macht den Übergang zur Festanstellung zur Formsache.

Dieser Artikel gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung — maßgeblich sind dein Arbeits- und Tarifvertrag.

Die wichtigsten Fakten

ThemaRegel (in der Regel)
DauerHöchstens 6 Monate; oft 3 oder 6 Monate
Kündigungsfrist2 Wochen (§ 622 BGB), ohne Begründungspflicht
KündigungsschutzGreift meist erst nach 6 Monaten (größere Betriebe)
UrlaubVoller Anspruch nach 6 Monaten; vorher anteilig (1/12 je Monat)
VerlängerungÜber 6 Monate nur ausnahmsweise (z. B. nach Krankheit)

In 6 Schritten durch die Probezeit

  1. Schnell ankommen. Namen, Abläufe und Werkzeuge früh lernen. Wer sich zügig zurechtfindet, wirkt selbstständig.
  2. Erwartungen klären. Frag deine Führungskraft in der ersten Woche nach den konkreten Zielen für die Probezeit — dann weißt du, woran du gemessen wirst.
  3. Aktiv Feedback holen. Warte nicht auf das Abschlussgespräch. Regelmäßiges Nachfragen zeigt Lernbereitschaft und verhindert böse Überraschungen.
  4. Sichtbar liefern. Bring früh kleine, abgeschlossene Ergebnisse — die zählen mehr als große, unfertige Vorhaben.
  5. Ins Team integrieren. Fachlich zu überzeugen reicht nicht; wer im Team ankommt, wird eher übernommen. Nimm an gemeinsamen Terminen teil.
  6. Probleme früh ansprechen. Läuft etwas nicht rund, sprich es rechtzeitig an — das ist stärker, als es bis zum Schluss zu verbergen.

Häufige Fehler

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Probezeit?

In der Regel höchstens sechs Monate, häufig drei oder sechs. Danach greift in größeren Betrieben meist der gesetzliche Kündigungsschutz.

Welche Kündigungsfrist gilt?

In der Probezeit meist zwei Wochen (§ 622 BGB), ohne Begründungspflicht — sofern Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes vorsehen.

Kann die Probezeit verlängert werden?

Über sechs Monate hinaus nur in Ausnahmefällen, etwa nach längerer Krankheit. Maßgeblich ist der Arbeitsvertrag.

Wie viel Urlaub habe ich?

Der volle Anspruch entsteht nach sechs Monaten; vorher anteilig ein Zwölftel des Jahresurlaubs je vollem Beschäftigungsmonat.

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