Bewerbung nachfassen: Zeitpunkt, Muster und Formulierungen
Stand: 31.07.2026 · Lesezeit ca. 4 Minuten
Kurz gesagt: Fass nach, wenn eine genannte Frist verstrichen ist oder nach etwa ein bis zwei Wochen ohne Rückmeldung. Ein Anruf wirkt persönlich und bringt schnell Klarheit, eine E-Mail ist unaufdringlicher. Halte es kurz: Stelle und Bewerbungsdatum nennen, höflich nach dem Stand fragen, Interesse bekräftigen. In der Regel einmal nachfassen.
Der richtige Zeitpunkt
Timing entscheidet über den Eindruck. Orientiere dich an dem, was die Anzeige vorgibt:
| Situation | Wann nachfassen |
|---|---|
| Bewerbungsfrist genannt | Erst nach Ablauf der Frist |
| Entscheidungszeitpunkt genannt | Diesen abwarten, dann nachfassen |
| Keine Angaben | Nach ca. ein bis zwei Wochen ohne Reaktion |
| Nach dem Vorstellungsgespräch | Nach dem im Gespräch genannten Zeitrahmen |
Anruf oder E-Mail?
- Anruf: persönlich und schnell, aber vorbereiten — Stelle, Datum und zwei, drei Sätze zurechtlegen und einen ruhigen Moment wählen.
- E-Mail: unaufdringlich und dokumentiert; die Ansprechperson antwortet, wann es passt.
- Faustregel: Steht in der Anzeige eine Rückfragenummer, ist ein Anruf ausdrücklich erwünscht.
Muster-Formulierungen
Am Telefon: „Guten Tag, mein Name ist [Name]. Ich habe mich am [Datum] auf die Stelle als [Position] beworben und wollte mich freundlich nach dem aktuellen Stand des Verfahrens erkundigen. An der Aufgabe bin ich weiterhin sehr interessiert."
Per E-Mail (Betreff: „Nachfrage zu meiner Bewerbung als [Position]"): „Sehr geehrte Frau [Name], am [Datum] habe ich mich auf die Position als [Position] beworben. Da ich sehr an der Aufgabe interessiert bin, würde ich mich über eine kurze Rückmeldung zum Stand des Verfahrens freuen. Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen, [Name]."
Häufige Fehler
- Zu früh. Vor Ablauf der Frist wirkt Nachfassen ungeduldig.
- Zu oft. Mehrfaches Nachhaken in kurzen Abständen ist aufdringlich.
- Fordernder Ton. Du bittest um eine Statusauskunft, du mahnst nicht an.
- Unvorbereiteter Anruf. Wer ins Stocken gerät, hinterlässt einen unsicheren Eindruck.
- Falscher Name. Ansprechperson und Stellenbezeichnung vorher prüfen.
Häufige Fragen
Wann sollte ich nachfassen?
Nach Ablauf einer genannten Frist oder nach etwa ein bis zwei Wochen ohne Rückmeldung. Einen genannten Entscheidungszeitpunkt zuerst abwarten.
Anruf oder E-Mail?
Ein Anruf wirkt persönlicher und schneller, eine E-Mail unaufdringlicher. Steht eine Rückfragenummer in der Anzeige, ist ein Anruf ausdrücklich willkommen.
Wie oft darf ich nachfassen?
In der Regel einmal; ein zweiter dezenter Hinweis nach einer weiteren Woche ist vertretbar. Häufiges Nachhaken schadet dem Eindruck.
Was sage ich?
Kurz Stelle und Bewerbungsdatum nennen, höflich nach dem Stand fragen und Interesse bekräftigen — knapp und freundlich.
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